Was gilt es bei einem Handyschutzbrief zu beachten?
Wichtig ist hierbei vor allem das Alter des zu versichernden Mobiltelefons. So legen die meisten Versicherungsanbieter fest, dass ein Handyschutzbrief nur für Geräte ausgestellt wird, welche nicht älter als drei Monate sind. Dies lässt sich vor allem mit dem schnellen Wertverfall von neuen Geräten begründen. Des Weiteren macht eine Versicherung für ein Handy in erster Linie auch nur für ein neues und teures Gerät Sinn.
Entgegen der allgemeinen Auffassung, ist es nicht prägnant, von welchem Hersteller oder Anbieter ein Handy erworben wurde. Entscheidend ist lediglich der Wiederbeschaffungs- beziehungsweise Kaufbetrag.
Zu beachten ist weiterhin, dass seriöse Versicherungsunternehmen vor Vertragsabschluss dem Interessenten eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wie auch einen entsprechenden Versicherungsschein nach Abschluss und eine Schadenshotline zukommen lassen.
Vor allem die Tatsache, wie ein Mobiltelefon beschädigt wurde oder verloren ging, ist ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang einer möglichen Schadensregulierung. Viele Versicherer leisten beispielsweise keinen Ersatz, wenn ein Gerät lediglich nur verloren gegangen ist. Hierüber sollte sich der vermeintliche Versicherungsnehmer in den gestellten Vertragsbedingungen vor Abschluss der Versicherung gebührend informieren oder sich diesbezüglich beraten lassen.
Nach einem Diebstahl kommt es nur in den seltensten Fällen zu einer Auszahlung von Bargeld. Ein Handyschutzbrief soll lediglich den Zweck erfüllen, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Hierzu wird nach Feststellung eines Diebstahldeliktes ein identisches oder am Markt vergleichbar zu erhaltenes Gerät zur Verfügung gestellt.
Ist ein Handyschutzbrief auch auf andere Geräte übertragbar?
Diese Fragestellung ist klar zu verneinen. Eine Mobiltelefonversicherung ist in jedem Fall nicht übertragbar. Die Versicherungsunternehmen, welche Handyversicherung anbieten, beziehen diese eindeutig auf die jeweilig zugehörige Imei Nummer eines Gerätes. Diese ermöglicht eine zweifelsfreie Identifikation eines Mobiltelefons.
Wie lässt sich ein Handyschutzbrief wieder kündigen?
Gekündigt werden kann eine Handyversicherung in der Regel innerhalb einer dreimonatigen Kündigungsfrist am Ende des ersten und zweiten Vertragsjahres. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragverhältnisses, also vor Ablauf der zweijährigen Vertragsdauer kommt es zu einem Abschließen einer neuen zweijährigen Versicherung.